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Neues Grundsteuergesetz - Haus & Grundbesitzer aufgepasst!

Neues Grundsteuergesetz ab 2025


Auf Haus- und Grundstücksbesitzer kommen einige Aufgaben zu. Ab 2025 gilt ein neues Grundsteuergesetz.

Die Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren. Die sogenannte neue Grundsteuererklärung muss schon diesen Sommer abgegeben werden.


Ab 2025 soll die neue Grundsteuer auch in Bayern gelten. Das heißt allein, in Bayern müssen etwa 6.000.000 Grundstücke neu berechnet werden.


Was heißt das für Sie als Grundbesitzer?


Auch Sie sind gefragt, denn Sie müssen zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Ihre Immobilie ist vermietet? Die Grundsteuerreform könnte auch Ihre:n Mieter:in betreffen.

Wie Sie wissen, legen Sie die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung auf dem Mieter um.


Wie können Sie die Grundsteuererklärung abgeben?


Sie werden voraussichtlich im April diesen Jahres einen Infobrief des bayerischen Finanzministeriums erhalten. Die Abgabe der Erklärung erfolgt ausschließlich online über das Steuerportal Elster.


Gerne helfen wir Ihnen mit aktuellen Grundstückspreisen weiter - kommen Sie einfach auf uns zu.


Wen betrifft es und wird die Grundsteuer dadurch erhöht?


Bitte wenden Sie sich bei dieser Frage vertrauensvoll an Ihren Steuerberater.

Dies stellt keine steuerliche Beratung dar - lediglich eine Information für Grundbesitzer.