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Fahrrad mit in die Wohnung - ja oder nein?

Ist das Abstellen meines Fahrrades in meiner Wohnung denn erlaubt?


Das ist wahrscheinlich eine Frage - über die man sich eigentlich keine Gedanken macht, oder?

Ich kann doch in meiner Wohnung abstellen was ich möchte... so einfach ist es dann doch nicht!!


Die wesentlichen Gründe dafür sprechen:


  • Das Fahrrad soll vor der Witterung geschützt sein und
  • zum Schutz vor Diebstahl oder Beschädigungen


ZU BEACHTEN:


  • Enthält der Mietvertrag oder etwa die Hausordnung eine Bestimmung,  dass das Fahrrad nicht in der Wohnung abgestellt werden darf, dann kann dieses Verbot wirksam sein.
  • Wenn keine Abstellmöglichkeit vorhanden ist - dann ist es möglich, das Fahrrade mit in die Wohnung zu nehmen. ABER der Vermieter darf verlangen, dass normale Alltagsfahrräder im Mieterkeller abgestellt werden, sofern dies zumutbar ist und der Keller groß genug ist.


Die wesentlichen Gründe für ein Verbot des Vermieters bzw. der Hausverwaltung:


  • Gefahr von Beschädigungen der Wände des Treppenhauses, des Treppengeländers

  • mögliche Beschädigung eines Aufzuges

  • stärkere Verschmutzungen des Treppenaufgangs.


Im Streitfall entscheidet ein Gericht über die Zulässigkeit ein Fahrrad durch das Treppenhaus zu tragen.

Hier kommt es dann auf den Einzelfall an. 


Daher unser Tipp:

Vor dem Fahrradkauf den Mietvertrag und eine vorhandene Hausordnung aufmerksam durchlesen oder am besten eine Neubauwohnung mit Fahrradkeller mieten/kaufen!


Bildquelle:  shutterstock_667129924