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EU-Gebäuderichtlinie - was steht drin? Was für Sie als Immobilieneigentümer wichtig ist...

Das Europäische Parlament hat am 12.3.2024 die Neufassung der „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie) beschlossen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst:

 

  • Das Europaparlament hat neue Sanierungsvorgaben gebilligt, um die EU-Klimaziele zu erreichen. Bis 2030 soll der Energieverbrauch von Wohngebäuden um 16 % und bis 2035 um 20-22 % sinken.
  • Es gibt keine individuelle Sanierungspflicht für Hausbesitzer, die Umsetzung liegt bei den Mitgliedstaaten.
  • Deutschland steht vor der Herausforderung, die Vorgaben umzusetzen und festzulegen, welche Gebäude wann saniert werden müssen.
  • Finanziell schlechter gestellte Menschen sollen Zugang zu Unterstützung erhalten.
  • Die Sanierung von ganzen Wohnblocks könnte kostengünstiger sein und zu bezahlbaren Mieten beitragen.
  • Ausnahmen sind möglich für landwirtschaftliche, denkmalgeschützte und unwirtschaftliche Gebäude.
  • Bis 2040 sollen keine Öl- oder Gasheizungen mehr verwendet werden, Subventionen für fossile Heizungen sollen ab 2025 eingestellt werden.
  • Solaranlagen müssen ab 2027 schrittweise auf öffentlichen Gebäuden installiert werden.

 

Unser Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD, Dirk Wohltorf meldet sich zu Wort:

 

„Bauministerin Klara Geywitz hat versprochen, dass es für Millionen Hauseigentümer keine zusätzlichen Belastungen geben wird, die über das deutsche Gebäudeenergiegesetz hinausgehen.

Jetzt ist die Ministerin in der Pflicht, bei der Umsetzung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie in nationales Recht Wort zu halten.

Die Bundesregierung ist gut beraten, die für die Umsetzung zur Verfügung stehende Zeit von zwei Jahren zu nutzen, um die nationalen Gebäudeeffizienzstandards, Energie-Einsparziele und Emissionsvorgaben mit Augenmaß und im gesellschaftlichen Konsens festzulegen.“

(Quelle: Pressemitteilung IVD 12.03.2024, Bild IVD.net)