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Wohnung/Haus mit Garten - ist dieser mitvermietet?

Rechte und Pflichten im gemieteten Garten


Wird ein Garten zu einer Wohnung oder einem Haus mitvermietet, dann hat der Vermieter darin kaum noch etwas zu sagen. Der Mieter kann in dem Garten größtenteils schalten und walten, wie er möchte. Es gelten dieselben Regeln wie für die Wohnung. Er ist jedoch auch für die Pflege des Gartens zuständig und muss z.B. Gartengeräte auf eigene Kosten anschaffen. Wie die Pflege durchzuführen ist, darf der Vermieter dem Mieter jedoch nicht vorschreiben – also etwa wann und wie häufig er Unkraut jäten oder den Rasen mähen soll. Er darf den Garten noch nicht einmal mehr ohne Genehmigung des Mieters betreten. Sind jedoch spezielle Vereinbarungen zum Garten getroffen, dann muss dem Vermieter auch Gelegenheit gegeben werden, deren Einhaltung zu überprüfen.


Was passiert, wenn der zuständige Mieter den Garten nicht pflegt?

In manchen Fällen wurde von Vermieter und Mieter im Mietvertrag festgehalten, dass der Mieter für die Pflege des Gartens verantwortlich ist. Zu seinen Aufgaben gehört dann die alltägliche Instandhaltung, sprich Rasen mähen, Blumen gießen etc.

Für schwerere Arbeiten wie das Fällen von Bäumen oder das Umgraben kompletter Beete ist dann jedoch vom Vermieter ein entsprechendes Gartenunternehmen zu beauftragen. Hier endet die Verantwortung des Mieters für den Garten.

Anders herum gilt ebenfalls: Pflegt der Mieter trotz entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung den Garten nicht, ist der Vermieter berechtigt, eine Firma damit zu beauftragen und dem Mieter die Kosten komplett in Rechnung zu stellen. Der Mieter ist in diesem Fall dann verpflichtet, der Firma Zugang zum Garten zu gewähren. Handelt der Mieter nachweislich vertragswidrig und lässt den Garten völlig verwahrlosen, kann das sogar ein Grund für eine fristlose Kündigung sein!

So geschehen in einem Fall vor dem Amtsgericht München, in dem die Mieter den Garten entgegen den vertraglichen Bestimmungen praktisch wie einen Bauernhof nutzten und diverse Tiere hielten, obwohl nur Hunde erlaubt waren. Unter den Tieren waren unter anderem drei Schweine, die die Rasenflächen völlig zerstörten. Das Gericht sah es als erweisen an, dass hier der Mietvertrag verletzt wurde und darüber hinaus der Wert des Grundstücks bedroht war. Die fristlose Kündigung wurde bestätigt.


Dürfen mitvermietete Gärten verändert werden?


Mieter dürfen nicht


  • vorhandene Pflanzen, Bäume und Büsche einfach entfernen


Mieter dürfen (sofern nicht anders im Mietvertrag vereinbart)


  • Anlegen von zusätzlichen Beeten, vorhandene Beete bepflanzen
  • Anlegen eines kleinen Teiches
  • Blumen ansäen
  • einen Sandkasten anlegen oder ein Spielhaus aufstellen
  • ein Pavillion aufbauen


WICHTIG: Der Mieter darf im Garten baulich nichts verändern (z.B. das Spielhaus ans Haus anbauen bzw. dort befestigen)


Bildquelle: shutterstock_267324461