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Was darf ich im Treppenhaus meiner Mietwohnung abstellen?

Was ist eigentlich erlaubt?

#mieten #wohnen #gemeinschaft #treppenhaus #fluchtweg

 

Ein vollgestelltes Treppenhaus einer Mietwohnung! Jeder kennt es - vollbepackt bis oben hin mit Einkäufen, Mülleimer und Kind. Und da steht er - der Schuhschrank des Nachbarn - mitten im Weg! Völlig genervt, frägt sich jeder in diesem Moment - ist das überhaupt rechtens?

 

Der Regelfall besagt: "NEIN!" Es gilt Rücksicht aufeinander zu nehmen. Das Treppenhaus eines Mietshauses ist gemeinschaftlich genutzer Raum - daher ist es nicht gestattet, diesen Raum einfach so zu beanspruchen.

 

Hierzu gibt es zwar keine eindeutigen gesetzlichen Richtlinien - jedoch gibt die Brandschutzvorschrift in der jeweiligen Bauordnung vor - dass ein Fluchtweg vorhanden sein muss!

Das bedeutet auch, dass dieser ohne Behinderung begehbar sein muss!

 

Ein anderes Thema ist der Kinderwagen und Rollatoren!

Meistens ist ein Kinderwagen recht groß und sperrig - ist der Flur bzw. das Treppenhaus jedoch breit genug und gibt es keinen Lift im Haus - ist das Abstellen des Kinderwagens gestattet.

Ein Rollator ist eine Beförderungshilfe für gehbehinderte Mieter - daher darf ein Rollator im Flur abgestellt werden.

 

Weiteres Streitthema: SCHUHE...

Hier gibt es ebenso keine gesetzliche Richtlinie - hier gehen die Meinungen auseinander.

Viele Schuhe vor den Wohnungstüren schränken meist eine schöne Optik eines gepflegten Treppenhauses ein. Außerdem besteht das Risiko, dass verteilte Schuhe im Treppenhaus zum Stolpern und somit zu Verletzungsgefahr führen.

Ein Schuhregal wäre optisch eine bessere Lösung - jedoch gilt hier wieder die Regelung des Fluchtweges.

Bei einem sehr engen Treppenhaus - ist dies wohl eher nicht möglich!

 

Das Schuhe im Winter und bei matschigem Wetter zum "Abtropfen" vor die Wohnungstür gestellt werden und dies geduldet wird - ist reine Kulanz der Mitmieter und der Eigentümer. Diese sollte jedoch nicht überbeansprucht werden!