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Aktuelles
Den Umzug haben Sie nun hinter sich gebracht - pfff… das war ganz schön anstrengend oder?
Wahrscheinlich hatten Sie viele helfende Hände.
So langsam geht es ans Einleben in die eigenen vier Wände - dennoch haben Sie als Mieter noch einiges zu erledigen:
Behörden
Sie erhalten von uns als Makler oder vom Vermieter selbst eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung. Mit dieser Bestätigung gehen Sie nun zum Einwohnermeldeamt der Stadt und melden Ihre neuen Wohnsitz an.
Um ein Bußgeld zu vermeiden - sollten Sie diesen Behördengang innerhalb 14 Tage nach Einzug/Mietbeginn erledigen.
Auch wenn Sie Ihren Erstwohnsitz bei den Eltern belassen wollen - müssen Sie einen Zweitwohnsitz anmelden.
Versicherungen
Eigene vier Wände - bedeutet auch eigene Verantwortung. Für die angemietete Wohnung, aber auch für die eigenen Möbel. Hier gibt es folgende Versicherungen - welche nach dem Einzug abgeschlossen werden sollten:
So nun aber genug gesucht und gefunden, geschleppt und gestrichen, angemeldet und versichert.
Fühlen Sie sich doch einfach mal wie ZUHAUSE angekommen!
Wie aufregend - Ihre ersten eigenen vier Wände und die Füße unter Ihrem eigenen Tisch