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Mietvertrag und Übergabe der Wohnung
Nach der Besichtigung muss nun die Entscheidung des Vermieters abgewartet werden. Wegen der aktuellen Wohnungsknappheit ist es der Regelfall - dass sich mehrere oder viele Interessenten auf eine Wohnung bewerben. Daher ist eine gute Vorbereitung bezüglich der für eine Entscheidungsfindung benötigten Unterlagen das A und O (siehe Blogbeitrag - Erste eigene Wohnung Teil 2)
Ihre Mühe hat sich gelohnt - und der Vermieter hat sich für Sie entschieden! Herzlichen Glückwunsch!
Nun muss diese Entscheidung noch in einem Mietvertrag besiegelt werden.
Wir als Makler erstellen selbtverständlich den Mietvertrag für die auftraggebenden Vermieter. Dabei ist zu beachten, immer die rechtlich aktuellste Vertragsvorlage zu verwenden. Hier ändert sich nämlich ständig etwas.
Ein Mietvertrag besteht aus mehreren Bestandteilen:
Außerdem werden im Protokoll die Anzahl der übergebenen Schlüssel sowie alle Zählerstände von Wasseruhren und Stromzähler mit aufgenommen.
Die Schlüssel zur Wohnung haben Sie schon mal - nun geht es ans Umziehen und Einrichten! Viel Spaß!!!
In unserem nächsten und letzten Teil der Blogserie informieren wir Sie noch über Ihre Pflichten, die gleich bei Einzug in die Wohnung auf Sie zukommen.
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