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Erste eigene Wohnung - Teil 3

Mietvertrag und Übergabe der Wohnung
Nach der Besichtigung muss nun die Entscheidung des Vermieters abgewartet werden.  Wegen der aktuellen Wohnungsknappheit ist es der Regelfall - dass sich mehrere oder viele Interessenten auf eine Wohnung bewerben. Daher ist eine gute Vorbereitung bezüglich der für eine Entscheidungsfindung benötigten Unterlagen das A und O (siehe Blogbeitrag - Erste eigene Wohnung Teil 2)


Ihre Mühe hat sich gelohnt - und der Vermieter hat sich für Sie entschieden! Herzlichen Glückwunsch!
Nun muss diese Entscheidung noch in einem Mietvertrag besiegelt werden.


Wir als Makler erstellen selbtverständlich den Mietvertrag für die auftraggebenden Vermieter. Dabei ist zu beachten, immer die rechtlich aktuellste Vertragsvorlage zu verwenden. Hier ändert sich nämlich ständig etwas.


Ein Mietvertrag besteht aus mehreren Bestandteilen:

  • Mietvertrag allgemein: Hier werden die persönlichen Daten des Vermieters sowie des Mieters, die Daten zur Wohnung, Mietbeginn, mit vermietete Einrichtungsgegenstände wie z.B. eine Einbauküche, Mietkosten, Mietdauer erfasst.
  • Aufstellung der umlagefähigen Betriebskosten: Der Vermieter darf einige Kosten als Wohnungseigentümer auf den Mieter umlegen. Diese sind gesetzlich festgelegt.
  • Allgemeine Mietbedingungen: Hier sind alle aktuell gesetzlich geltenden Rechte und Pflichten des Vermieters und Mieter festgelegt.
  • Übergabeprotokoll bei Wohnungsübergabe: In diesem Protokoll wird der Ist-Zustand der Wohnung bei Ihrem Einzug genau festgehalten - etwaige Mängel, die hier festgestellt werden, müssen vom Vermieter behoben werden. Sollte hier im Laufe der Mietzeit noch was dazu kommen, sind Sie als Mieter haftbar. Hier geht es aber nicht um ein normales Bewohnen der Wohnung - sondern um richtige Schäden - z.B. die Türen verkratzt, Boden beschädigt durch Wasserflecken usw.


Außerdem werden im Protokoll die Anzahl der übergebenen Schlüssel sowie alle Zählerstände von Wasseruhren und Stromzähler mit aufgenommen.


Die Schlüssel zur Wohnung haben Sie schon mal - nun geht es ans Umziehen und Einrichten! Viel Spaß!!!


In unserem nächsten und letzten Teil der Blogserie informieren wir Sie noch über Ihre Pflichten, die gleich bei Einzug in die Wohnung auf Sie zukommen.