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Baukindergeld noch bis 31. März 2021 verlängert!

Baukindergeld wird verlängert

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In Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird die Frist für das Baukindergeld um drei Monate bis zum 31.03.2021 verlängert. Wer zwischen dem 01.01.2018 und künftig dem 31.03.2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten oder der frühestmögliche Baubeginn seines – nach dem jeweiligen Landesbaurecht – nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, kann einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Bisher war dies nur bis zum 31.12.2020 möglich. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird erst mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam.


Mit dem Baukindergeld fördern das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die KfW seit September 2018 den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern in Deutschland. Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro Baukindergeld je Kind erhalten.


Quelle: kfw.de